Gefahrgut sind Produkte, die entzündliche, unter Druck stehende, ätzende umweltgefährdende oder anderweitig gefährliche Chemikalien enthalten. Bei diesen Produkten ist das Risiko eines Transports höher. Abhängig von der Gefahrgutklasse gelten daher für die Rücksendung von Gefahrgut spezielle Bedingungen für die Verpackung, die Kennzeichnung und den Transport.
Verwenden Sie, wenn möglich, die Originalverpackung zur Rücksendung. Diese besitzt die notwendigen Aufdrucke und die erforderliche Verpackung für die Versendung.
Ist die Originalverpackung beschädigt, benutzen Sie bitte ein neues Paket, welches mit dem Gefahrgutaufkleber beklebt werden muss.
Bei Produkten, die Batterien (einschließlich Lithium-Batterien) enthalten, stellen Sie bitte sicher, dass die Verpackung fest und stabil ist.
Vermeiden Sie außerdem, dass sich das Produkt in der Verpackung hin- und herbewegen oder versehentlich eingeschaltet werden kann.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Behälter, die unter Druck stehen oder mit Flüssigkeiten oder anderen Substanzen, die austreten können gefüllt und sicher verschlossen sind,
um ein Austreten des Inhaltes während des Transports zu verhindern. Platzieren Sie das Produkt, wenn möglich, aufrecht im Paket und verpacken Sie es so, dass es sich nicht frei bewegen kann.
Am besten benutzen Sie das in der Originalsendung enthaltene Füllmaterial oder etwa Zeitungspapier zum Ausfüllen der Freiräume.
Wenn Sie das Originalpaket benutzen prüfen Sie bitte, ob der Gefahrgutaufkleber lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, drucken Sie bitte den Gefahrgutaufkleber aus und kleben Sie ihn auf eine Seite des Paketes.
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Lithium-Ionen-Akkus, welche „im Gerät verbaut“ (z.B. Notebooks, Handys) verschickt werden, müssen möglichst transportsicher verpackt werden, um Schäden am Gerät und dementsprechend auch an den Akkus zu vermeiden.
Die gefahrgutkonforme Kennzeichnung des Versandstücks sieht vor, dass das Paket oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichen und der UN-Nummer 3481 beklebt wird.
Sollte neben dem „im Gerät verbauten Akku“ noch ein weiterer (loser) Akku, welcher zum Gerät gehört (z.B. Ersatzakku), versendet werden, so kann dies in einem Paket versendet werden. Lose Akkus, welche nicht zum Gerät gehören, müssen separat verpackt und versendet werden.
Der Versand von losen Akkus ist ebenfalls oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgutkennzeichen und der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.
Lithium-Ionen-Akkus, welche „im Gerät verbaut“ (z.B. Notebooks, Handys) verschickt werden, müssen möglichst transportsicher verpackt werden, um Schäden am Gerät und dementsprechend auch an den Akkus zu vermeiden.
Die gefahrgutkonforme Kennzeichnung des Versandstücks sieht vor, dass das Paket oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichen und der UN-Nummer 3091 beklebt wird.
Sollte neben dem „im Gerät verbauten Akku“ noch ein weiterer (loser) Akku, welcher zum Gerät gehört (z.B. Ersatzakku), versendet werden, so kann dies in einem Paket versendet werden. Lose Akkus, welche nicht zum Gerät gehören, müssen separat verpackt und versendet werden.
Der Versand von losen Akkus ist ebenfalls oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgutkennzeichen und der UN-Nummer 3090 zu kennzeichnen.
Jedes Versandstück mit einem Produkt, das in die Kategorie "Gefahrgut in begrenzter Menge" fällt, muss auf einer Seite mit der LQ-Raute ("Limited Quantity") versehen sein.
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Versandstücke müssen mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein, wenn
Produkte flüssige oder gasförmige Stoffe enthalten.
Die Ausrichtungspfeile müssen auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Versandstückes angebracht sein, wobei die Pfeile korrekt Nach oben zeigen.
Stand: Oktober 2021
Anbieterkennung:
Fa. PEARL GmbH
PEARL-Straße 1-3
79426 Buggingen
Deutschland
Geschäftsführer: Daniel C. Ludwig
Fax: 07631/360-444
E-Mail: kundenbetreuung@pearl.de
www.pearl.de
USt.-Id.Nr.: DE142476770
WEEE-Reg.-Nr. DE 60771113
Eingetragen beim Amtsgericht Freiburg HRB 300375