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Bestellungen von Elektro- und Elektronik-Geräten an eine Adresse außerhalb Deutschlands

Wenn Sie Elektro- und Elektronik-Geräte von PEARL an eine europäische Lieferadresse außerhalb Deutschlands schicken lassen, bitten wir Sie zu bedenken, dass für die Entsorgung des Altgeräts in diesem Land die dort geltenden Recycling-Vorschriften für Altgeräte Anwendung finden.


Was ist die WEEE-Richtlinie?

Die Produktion von Elektro- und Elektronik-Geräten ist einer der am schnellsten wachsenden Produktionsbereiche in der westlichen Welt. Durch die hohe Produktanspruchnahme der Verbraucher in diesem Bereich nimmt das Abfallproblem zu. Um diesem entgegenzuwirken hat die Europäische Kommission im Dezember 2002 die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie) verabschiedet.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben seitdem nationale Gesetze zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie verabschiedet, die gegenüber Herstellern und Vertreibern von Elektro- und Elektronik-Geräten (EEE) spezifische Anforderungen stellen.


Die wesentlichen Bestimmungen der WEEE-Richtlinie lauten:

  • Alle Hersteller (oder andere Personen, die innerhalb der EU ein Produkt verkaufen) sind dazu verpflichtet,
  • für die Rücknahme, die Verarbeitung und die Wiederverwertung von Altgeräten zu bezahlen.
  • die Wiederverwendung bzw. -verwertung von WEEE zu verbessern.
  • sicherzustellen, dass WEEE separat eingesammelt wird.
  • die Öffentlichkeit bezüglich ihrer Rolle beim Umgang mit WEEE zu informieren.


Informationen bezüglich der EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie)

Alle auf den europäischen Markt gebrachten Elektro- und Elektronik-Geräte (EEE) müssen mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden, um zu zeigen, dass diese der WEEE-Richtlinie unterliegen:


Wenn Sie Elektro- und Elektronik-Geräte von PEARL an eine europäische Lieferadresse außerhalb Deutschlands schicken lassen, bitten wir Sie zu bedenken, dass für die Entsorgung des Altgeräts in diesem Land die dort geltenden Recycling-Vorschriften für Altgeräte Anwendung finden.


Kann ich mein Elektro- bzw. Elektronik-Altgerät auch anderweitig entsorgen?

Wenn sich Ihr Altgerät in gutem Zustand befindet oder repariert werden kann, könnten Sie es beispielsweise an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden oder an jemanden verschenken. Mit der weiteren Verwendung Ihres Ihr Altgerätes tragen Sie dazu bei, dass Ressourcen effizient genutzt werden und zusätzlicher Müll vermieden wird.

Bitte entsorgen Sie Ihr Elektro- bzw. Elektronik-Altgerät nicht über den Hausmüll. Elektro- und Elektronik-Geräte können gefährliche Substanzen enthalten, welche bei Freisetzung schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben. Deshalb werden alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die Sie abgeben, speziell eingesammelt und von örtlichen Recycling-Zentren und lizenzierten WEEE-Programmen wiederverwertet. Indem Sie Ihr Elektro- bzw. Elektronik-Altgerät gemäß der neuen WEEE-Richtlinie entsorgen, tragen Sie dazu bei, die Umwelt und Gesundheit zu schützen.


Welche Produkte unterliegen der Gesetzgebung?

Die WEEE-Richtlinie unterteilt Elektro- und Elektronik-Geräte in zehn Kategorien:

  1. Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Kochherde, Mikrowellengeräte, Waschmaschinen, usw.)
  2. Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Uhren, Toaster, usw.)
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte (PCs, Großrechner, Drucker, Kopierer, Telefone, usw.)
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik (Radios, Hi-Fi, Musikinstrumente, Videogeräte, Camcorder, usw.)
  5. Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren und Halterungen, Natriumlampen, usw.)
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrer, Nähmaschinen, elektrische Rasenmäher, usw.)
  7. Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte (elektrische Eisenbahnen, Spielkonsolen,  Fitnessgeräte, usw.)
  8. Medizinische Geräte (Analysegeräte, Dialysegeräte, medizinische Gefriergeräte, usw.)
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Rauchmelder, Thermostate, Waagen, usw.)
  10. Automatische Ausgabegeräte (Heißgetränke-Automaten, Süßigkeiten- und Schokolade-Automaten, Geldautomaten, usw.)